<<
Beruf :
Freier Künstler
![]()
Regeln | Formale Anforderungen | Achtung | Gesetzlicher Rahmen | Geschäftsplan | Marketing |
- Kunst = Einer Idee zum Erfolg verhelfen
- Kunst = Dein Wille
- Kunst = Dein Engagement
- Kunst = Deine Energie
Sieh Dir viel an , rede viel mit anderen; aber höre auf Deine innnere Stimme und folge Deiner Vision. Gezielte Vorbereitung, eine Vision, der klare Blick für das Mögliche und hoher Zeiteinsatz bilden die Grundvoraussetzungen dafür, ein Unternehmen mit Erfolg zu starten und es zu einer Größe führen, die sich auf die Welt bezieht und die im Einklang mit den eigenen persönlichen Fähigkeiten steht. Untersuchungen zum beruflichen Erfolg haben laut einer Studie einer US-amerik. Universität ergeben:
:::Erfolg =
10% berufliche Qualifikation
30% persönliches Image
60% Bekanntheitsgrad und Kontakte
freie Kunst
Kunstunterricht,VHS-Kurse, Literatur, kunstwissen.de, Kunstakademie,Kunstvereine, Galerienbesuch, Museen,
z.B. Beuys, Warhol , Picasso,
Immendorf etc.
Kennenlernen bei Eröffnungen: Kulturamt, Kuratoren, Künstler, Kunstvereine, Museen, Galerien , Sammler , Ausstellungen machen
Design
Fachhochschule
z.B. Colani , Philippe Stark
Wettbewerbe,Veröffentlichungen, Eröffnungen, Symposien, erstklassigem Team beitreten, internation. Büro beitreten,
Architektur
Fachhochschule
z.B. Gehry, Hadid, Koolhaas
Wettbewerbe,Veröffentlichungen, Eröffnungen, Symposien, erstklassigem Team beitreten, internation. Büro beitreten ( USA, London, Amsderdam)
Auch für die kleinste Unternehmenseinheit besteht eine Vielzahl formaler Anforderungen. Bitte denken Sie daran, dass Sie diese Formalitäten nicht nur für sich erfüllem, sondern dass Sie sich damit auch Ihrem Gegenüber vermitteln. Und Sie selbst erhalten damit einen Rahmen für Ihr Projekt.
Wer einen Beruf erlernt, muss mehrere Jahre in die Lehre gehen oder studieren. Wollen Sie freier Künstler sein, dann sollten Sie vor dem Start ebenfalls die Zeit aufbringen, die für den Erwerb des unternehmerischen Know-hows notwendig ist. Einen Monat Vorbereitung sind für Information, Schulung, Planung, Vorbereitung nicht zu viel. Denken Sie daran: Die Ursache sehr vieler gescheiterter freier Künstler lässt sich in mangelhafter Planung und Vorbereitung finden.
Die folgenden Fragen sollten daher immer umfassend beantwortet sein:
o Haben Sie die persönliche Eignung zur
selbstständigen Arbeit?
o Können Sie mit Konflikten umgehen?
o Hat ihre Vision eine Zukunft? (Marktlücke, Innovation?-
revolutionär/elolutionär)
o Sind Ihre Angebote und Leistungen zukunftsfähig?
o Sind die finanziellen Voraussetzungen geklärt?
o Sind Renten- und Krankenversicherungsfragen geklärt?
o Was passiert im Fall von Krankheit?
o Werden Sie von der Familie unterstützt?
o Ist die Finanzierung geregelt?
o Ist die Büroorganisation geregelt? ( Haben Sie eine Galerie
?)
o Haben Sie ausreichende kaufmännische Kenntnisse?
o Haben Sie ausreichende Kenntnisse der steuerlichen
Abwicklung?
o Beherrschen Sie die notwendigenTechniken?
o Wo finden Sie Ihre Kunden und Auftraggeber?
o Wie zeigt sich die Wettbewerbersituation?
o Kennen Sie Ihre Lieferanten?
o Haben Sie den richtigen Standort?
o Sind Ihre Produkte und Preise marktgerecht?
o Wissen Sie, wer Ihnen bei Fragen helfen kann?
Grundlegende Kenntnisse vermitteln Seminare, die insbesondere von Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern und der Kunstakademie angeboten werden.
Achtung: Keinen Sprung ins
kalte Wasser wagen
Wer als Selbstständiger einfach ins kalte Wasser springt, ohne auf Untiefen und Strömungen zu achten, darf sich nicht wundern, wenn er keinen Boden unter die Füße bekommt. Viele handeln nach dem Motto: Einfach einmal anfangen und dann mal sehen, wie's läuft. Das nur einer von 200 Künstlern Erfolg hat spricht eine deutliche Sprache. Mit gezielter Vorbereitung können Sie einer solchen negativen Entwicklung vorbeugen.
Beachten Sie auch, dass Kredite dazu dienen sollen, Erfolge zu finanzieren und nicht Verluste aus mangelhafter Planung und unzureichender Unternehmensführung auszugleichen. Wer Ihnen Kredit gibt und damit Vertrauen schenkt, will sicher sein, dass dieses Geld auch aus Erträgen zurückfließt.
Das
Kleinunternehmerförderungsgesetz
Mit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz , dass auch für Sie als Selbstständiger Künstler gilt, werden folgende Regelungen eingeführt:
1. Nach § 141 der Abgabeordnung sind Unternehmen verpflichtet, eine vollkaufmännische Buchhaltung einzurichten und den Gewinn durch Vermögensvergleich zu ermitteln. Dies bedeutet, dass dabei auch folgende Posten zu berücksichtigen sind:
o Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, die noch offen sind,
o und Veränderungen bei den Lagerbeständen und den angefangenen Arbeiten.
Bei Umsätzen pro Jahr bis zu 350 000 Euro und Gewinnen bis zu 30 000 Euro kann anstelle der vollkaufmännischen Buchführung die so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung angewendet werden, die im Wesentlichen nur die ein- und ausgehenden Geldbeträge und die Abschreibungen erfasst und damit Bewertungsfragen von Forderungen und Verbindlichkeiten, von Lagerbeständen und angefangenen Arbeiten vermeidet. Eine Inventur, das heißt das Erfassen der Bestände am Jahresende, entfällt. Beo freiberuflichen Tätigkeiten kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ohne Beschränkung durch Höchstgrenzen weiterhin gewählt werden. ( amtlich vorgeschriebene Formulare gibt es beim Finanzamt!)
Die Umsatzgrenze, bis zu der auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichtet werden kann ist auf 17 500 Euro pro aufendem Kadenderjahr angehoben worden (2003).
2. So funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Aufgezeichnet werden müssen alle Einnahmen, die im Veranlagungszeitraum, in der Regel im Kalenderjahr vom l. Januar bis zum 31. Dezember, tatsächlich in bar zufließen oder auf Bankkonten gutgeschrieben werden.
Aufgezeichnet werden müssen auf der Gegenseite alle Ausgaben, die tatsächlich in bar oder von Konten abfließen.
Zusätzlich ist ein Verzeichnis der Anlagegüter zu führen, mit dessen Hilfe sich die Abschreibungen ermitteln lassen. Diese Abschreibungen werden wie Ausgaben behandelt.
2.1 Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist gesondert zu berech nen, sofern Sie auf deren Berechnung nicht verzichtet haben (§19 Einkommensteuer gesetz).
Mehrwertsteuer, die von Kunden bezahlt und/oder vom Finanzamt vergütet wird, wird auf der Einnahmenseite verbucht.
Mehrwertsteuer, die an Lieferanten und/oder an das Finanzamt gezahlt wird, wird auf der Ausgabenseite verbucht.
2.2 Forderungen, Verbindlichkeiten, angefangene Arbeiten, Lagerbestände und Anzahlungen
Unberücksichtigt für die Gewinnermittlung bleiben offenen Forderungen, Verbindlichkeiten, angefangene Arbeiten und Verände rungen bei den Lagerbeständen. Anzahlungen sind zu berücksichtigen und erhöhen den Gewinn.
2.3 Kontengliederung
Die Gliederung der Konten sollte nicht nur die steuerlichen Pflichten berücksichtigen, sondern Ihnen auch eine ständige Übersicht über Ihre finazielle Situation ermöglichen.
Damit sind Sie in der Lage, Schwachstellen und Stärken frühzeitig und unmittelbar zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Die Buchhaltung ist nämlich nicht nur eine steuerliche Pflicht, sondern das zentrale Instrument der Unternehmensführung.
1. Einnahmen Euro
|
brutto |
netto |
USt. |
|
|
Zahlungen von Kunden mit 16%MwSt. |
299280,- |
258000,- |
41280,- |
|
Zinseinnahmen |
300,- |
300,- |
|
Entnahmen/ Eigenverbrauch |
4640,- |
4000,- |
640,- |
|
Einnahmen |
304220- |
262300,- |
41920- |
|
brutto |
netto |
USt. |
|
|
Bezug von Material mit |
150 800,- |
130 000,- |
20 800,- |
|
Löhne/Gehälter |
40 000,- |
40000,- |
|
|
Sozialabgaben |
9500,- |
9 500,- |
|
|
Miete |
4 800,- |
4 800,- |
|
|
Raumkosten |
2 784,- |
2400,- |
384,- |
|
Fahrzeugkosten |
4 176,- |
3600,- |
576,- |
|
Werbekosten |
6 960,- |
6 000,- |
960,- |
|
Reisekosten |
1 160,- |
1 000 - |
160,- |
|
Reparaturen |
3 480,- |
3 000,- |
480,- |
|
Werkzeuge |
3 480,- |
3 000,- |
480,- |
|
Telefon |
2 784,- |
2400- |
384- |
|
Bürobedarf |
1 160,- |
1 000,- |
160,- |
|
Beratungskosten |
5 220,- |
4500- |
720- |
|
Buchführung |
4176,- |
3600- |
576,- |
|
Nebenkosten des Geldverkehrs |
500,- |
500,- |
|
|
Zinsen |
10000,- |
10000,- |
|
|
Abschreibungen |
20000,- |
20 000,- |
|
|
USt. an Finanzamt |
10 000,- |
10000- |
|
|
= Summe Ausgaben |
280980,- |
245300,- |
35680,- |
|
Einnahmen |
304220,- |
262300,- |
41920,- |
|
= Überschuss |
23240,- |
17000,- |
6240,- |
Die genaue Struktur der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich aus dem amtlichen Vordruck, der bei den Finanzämtern abgerufen werden kann. Die Verwendung dieses Vordrucks ist verpflichtend.
|
1. Das Gründungsvorhaben |
|
|
2. Die Gründungsperson |
|
|
3. Der Kunstmarkt |
|
|
4. Konkurrenzanalyse |
|
|
5. Der Standort |
|
|
6. Die Partner |
|
|
7. Die Finanzen |
|
|
8. Die Zukunftsaussichten |
|